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Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.rehhorst.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Wir sind bemüht, die Webseite barrierefrei zu gestalten und arbeiten daran, sie zu verbessern.
Nicht barrierefreie Bereiche
Dokumente im Dateiformat DOC/ DOCX, PDF, XLS/ XLSX sind vorübergehend nicht vollständig barrierefrei. Wir bitten Sie im Falle der Nichtzugänglichkeit telefonisch oder dem unten befindlichen Kontaktformular mit der betreffenden Stelle Kontakt aufzunehmen.
Eine Verlinkung zu Erläuterungen in Leichter Sprache ist nicht vorhanden.
Eine Verlinkung zu Erläuterungen auf Deutsche Gebärdensprache ist nicht vorhanden.
Die Kontrastverhältnisse von Text zum Hintergrund sind evtl. nicht ausreichend.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.11.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung der Gemeinde Rehhorst vom 18.11.2025.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an oder füllen das unten stehende Formular aus.
Evelyn Böttger
Telefon: 04553 989885
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf den Internetseiten vom Schleswig-Holsteiner Landtag finden Sie Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten besuchen Sie gern die Webseite der Beschwerdestelle.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620